ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER SPERLING IMMOBILIEN KG:

Sämtlichen der von uns veröffentlichten Angebote unterliegen den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese werden durch den Empfänger anerkannt, sofern er von diesen z.B. durch schriftliche oder mündliche Entgegennahme einer Offerte oder einer anderweitigen Mitteilung über das betreffende Objekt/Angebot Gebrauch macht. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Angebotsempfängers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

1. Angebote und Angaben: Unsere Angebote erfolgen allein auf Grundlage der uns vom Anbieter bzw. einem von dem Anbieter beauftragten Dritten zur Verfügung gestellten Informationen und werden von uns weder auf ihre Richtigkeit noch Vollständigkeit überprüft.

Trotz größtmöglicher Sorgfalt können wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf / Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Eine Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Im Übrigen richtet sich unsere Haftung nach den unter Ziffer 6. dieser AGB genannten Bedingungen.

2. Doppeltätigkeit: Wir sind befugt, auch für den jeweils anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden. Jede Doppeltätigkeit verpflichtet uns zu strenger Unparteilichkeit.

3. Verbot der Weitergabe unserer Angebote: Unsere Angebote und Informationen erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Angebotsempfänger das angebotene Objekt/Angebot selbst erwerben, anmieten und/oder nutzen will. Sämtliche im Zusammenhang mit unseren Angeboten stehende Informationen sind streng vertraulich und dürfen ohne unsere ausdrückliche und schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Führt eine unbefugte Weitergabe von Angeboten oder Informationen zu einem Vertragsschluss des Dritten oder einer anderen Person, so ist der Angebotsempfänger zur vollen Provisionszahlung verpflichtet.

4. Vorkenntnis: Ist dem Angebotsempfänger das von uns angebotene Objekt/Angebot bereits bekannt, ist dieser verpflichtet, uns hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Unterlässt er diese Anzeige, kann sich der Angebotsempfänger hinsichtlich unseres Provisionsanspruches nicht auf eine solche Vorkenntnis berufen.

5. Provisionsanspruch und Fälligkeit: Unser Provisionsanspruch wird mit Abschluss des auf unserer Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit beruhenden Vertrages zur Zahlung fällig. Eine bloße Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist ausreichend. Soweit nicht anderweitig vereinbart oder im Exposé angegeben, gelten die ortsüblichen Provisionssätze. Der Provisionsanspruch bleibt unberührt, wenn der Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt oder zu anderen Bedingungen abgeschlossen wird, sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.

6. Haftung: Soweit sich aus diesen Bedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht, welche die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei vertraut und vertrauen darf.

Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Die sich aus vorstehender Regelung ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7. Allgemeines: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Ist der Angebotsempfänger Kaufmann, so wird als Erfüllungsort unserer Leistungen sowie Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten Bochum vereinbart.

Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel