CHRISTIAN STOBBE
Diplom-Ökonom und Bankkaufmann
Ein echter Bochumer Junge, in Bochum geboren und aufgewachsen, der nach dem Abitur an der Graf-Engelbert-Schule eine Lehre bei der Volksbank Bochum eG zum Bankkaufmann macht. Nach dem Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Ruhr-Universität tritt er 1992 bei Herbert und Ingeborg Sperling in die Immobilienszene ein und übernimmt die Firmen 1998.
Immobilienmakler – Beruf(ung) aus Leidenschaft
Als Vermittler im klassischen Sinne verstehen wir es als unsere Kernaufgabe, Menschen zueinander zu bringen. Miteinander reden – erläutern, diskutieren, verhandeln – mal sehr angenehm, mal ein wenig anstrengend, das macht den Maklerjob aus. Wir haben rund um die Uhr mit unseren Kunden alle möglichen Dinge zu besprechen: Verkäufer und Vermieter, Miet- und Kaufinteressenten mit einer Vielzahl von Anliegen. Unsere Kunden umfassen alle Altersgruppen und alle gesellschaftlichen Schichten. Das macht unsere Arbeit spannend und aufregend. Wir decken die ganze Bandbreite der Immobilienvermittlung ab – konzentrieren uns hier aber seit Unternehmensgründung auf dieses eine Thema. Wir bieten keine Hausverwaltung an, sind kein Bauträger und keine Handwerker.
Wir vermitteln für Sie Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Büro-, Produktions- und Lagerflächen.
Zum Thema Beruf des Immobilienmaklers zitieren wir gerne den IVD Bundesverband:
„Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD sieht die Einführung eines sogenannten Sach- und Fachkundenachweises für Immobilienmakler und -verwalter vor. Zudem sollte das Erfordernis einer Pflichtversicherung eingeführt werden. Die Bundesregierung hat am 31. August 2016 einen Regierungsentwurf beschlossen. Der Immobilienverband IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V. begrüßt den Gesetzentwurf ausdrücklich, da mit diesem Vorhaben – zum Schutz der Verbraucher – einer Forderung nachgekommen wird, welcher der Verband und seiner Vorgängerverbände RDM und VDM bereits seit Jahrzehenten fordern. Aus Sicht des IVD gibt es an dem Gesetzentwurf jedoch noch Korrekturbedarf.
Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen eine Änderung des § 34c der Gewerbeordnung vor, der die Tätigkeit des gewerblichen Immobilienmaklers unter einen Erlaubnisvorbehalt stellt. Danach muss künftig zusätzlich zum Nachweis der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit und den geordneten Vermögensverhältnissen auch ein Sachkundenachweis erbracht werden.“
(aus: http://ivd.net/stellungnahme-zum-regierungsentwurf-sachkundenachweis/)
Da wir seit Jahrzehnten nur mit qualifizierten Mitarbeitern arbeiten, unterstützen wir die Meinung unseres Verbandes selbstverständlich in vollem Umfang.
WIR WISSEN IHRE
IMMOBILIE ZU SCHÄTZEN
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UNVERBINDLICH und KOSTENLOS.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten!
„Wir wurden beim Verkauf von zwei Eigentumswohnungen von Sperling Immobilien begleitet. Obwohl mehrere Schwierigkeiten bei der Vertragsabwicklung aufgetreten sind, hat Herr Stobbe nie die Nerven verloren und unsere Käufer und uns jederzeit geduldig und sehr sachkundig beraten und gezeigt, was zu beachten ist und wie wir den Verkauf hinbekommen. Für diese Begleitung möchten wir uns ausdrücklich bedanken!“
– Britta Kohlpoth –