Immobilienbewertung
Sie sind an einer unverbindlichen & kostenlosen Bewertung Ihrer Immobilie durch unseren Experten interessiert
oder
Ihr Verkaufswunsch ist bereits konkret &
Sie wünschen Kontakt zu unseren Makler
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie kennen?
Wir ermitteln kostenfrei und unverbindlich den Marktwert Ihrer Wohnung, Ihres Hauses oder Ihres Anlageobjektes. Um diesen Wert zu bestimmen, benötigen wir einige Eckdaten zu Ihrer Immobilie, die Sie uns bitte auf den folgenden Seiten mitteilen.
Da der Preis, den Sie bei einem Verkauf Ihres Objektes erzielen können, nicht nur auf Basis dieser Eckdaten „errechnet“ werden kann, ist es jedoch zwingend erforderlich, das Haus bzw. die Wohnung persönlich in Augenschein zu nehmen. Nur bei einem Termin im oder am Objekt können wir sach- und fachgerecht beurteilen, ob der errechnete Wert aufgrund von Größe, Lage und Alter auch dem Marktwert entspricht.
In unserer mehr als 45-jährigen Firmengeschichte haben wir gelernt, dass jedes Objekt anders als die Anderen ist und in jedem Einzelfall entschieden werden muss, ob und um wieviel ein Haus z.B. höher oder auch niedriger als das Nachbarhaus bewertet werden muss.
Zusätzlicher wichtiger Faktor bei der Preisfindung ist die aktuelle Marktsituation! Wir kennen unsere Käufer und wissen sehr genau, welche Preise „im wirklichen Leben“ gezahlt werden und welche Preis – leider – nur Wunschträume der Verkäufer sind.
* Pflichtfelder
Wir werden Sie zeitnah kontaktieren und Ihren persönlichen Beratungstermin mit Ihnen vereinbaren.
Der Schutz ihrer Daten ist uns sehr wichtig.
Ihre persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt und ausschließlich nur für die Wertermittlung Ihrer Immobilie verwendet, und keinesfalls unbefugt an Dritte weitergegeben.
Zur Ermittung des Wertes einer Immobilie werden in Deutschland drei verschiedene, normierte Verfahren angewendet:
1. Vergleichswertverfahren
Beim Vergleichswertverfahren sind Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die aufgrund ihrer Werthaltigkeit mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen (sogenannte Vergleichsgrundstücke). Geeignet ist dieses Verfahren vor allem bei der Bewertung unbebauter Grundstücke und von Eigentumswohnungen. Voraussetzung ist, dass eine genügend große Anzahl von Vergleichsobjekten vorhanden ist. Mit einem Ausgleichsverfahren können kleine Unterschiede in der Grundstückbeschaffenheit ausgeglichen werden. Je spezifischer die Immobilie ist, umso weniger ist das Vergleichswertverfahren für die Praxis geeignet (§ 15 ImmoWertV).
2. Ertragswertverfahren
Bei Anwendung des Ertragswertverfahrens ist der Wert der Gebäude getrennt vom Bodenwert auf der Grundlage des Ertrages zu ermitteln. Der Bodenwert wird in der Regel über das Vergleichswertverfahren ermittelt. Das Ertragswertverfahren kommt insbesondere dann zum Zug, wenn die Ertragserzielung das entscheidende Kriterium für das Immobilieninvestment ist, bzw. wenn die Immobilienform üblicherweise am Markt vermietet wird. Das betrifft vor allem Wohnobjekte ab drei Wohneinheiten, Gewerbeobjekte und so genannte Betreiberimmobilien wie etwa Hotels, Krankenhäuser und Freizeitimmobilien (§§ 17 bis 20 ImmoWertV).
3. Sachwertverfahren
Bei Anwendung des Sachwertverfahrens ist der Wert der baulichen Anlage, wie Gebäude, Außenanlagen und besondere Betriebseinrichtungen und der Wert der sonstigen Anlagen, getrennt vom Bodenwert nach den Normalherstellungskosten zu ermitteln. Der Bodenwert ist nach dem Vergleichswertverfahren zu ermitteln. Das Sachwertverfahren wird vor allem bei eigengenutzten Immobilien angewendet wie etwa bei Einfamilienhäusern. Der Sachwert wird darüber hinaus noch zusätzlich marktbereinigt, um zu einem regionalmarkt-konformen Ergebnis zu kommen (§§ 21 bis 23 ImmoWertV). Wichtige Hinweise zum Sachwertverfahren und zur Ermittlung von Sachwertfaktoren enthält die Sachwertrichtlinie (PDF; 2,1 MB).
4. Anwendung dieser Verfahren
Diese drei genannten Verfahren sind in Deutschland durch die Immobilienwert-ermittlungsverordnung (ImmoWertV) normiert und werden in der gängigen Gerichtspraxis angewendet.
Als Ergänzung zur Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sind die Wertermittlungsrichtlinien (WertR) zu beachten.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundstücksbewertung
Da jedoch jedes Haus, jede Wohnung, jedes Ladenlokal oder Büro, jede Immobilie die es zu bewerten gilt, bei Veräußerung auf eine bestimmte Nachfrage-Situation trifft, muss der jeweilige ermittelte Wert um einen Marktfaktor erhöht oder vermindert werden.
Deshalb ist die Ermittlung des Marktpreises eine Angelegenheit, die sehr viel Fingerspitzengefühl und genaue Kenntnis des lokalen Immobilienmarktes voraussetzt.
Wir sind aufgrund unserer langjährigen Erfahrung der festen Überzeugung, dass der Marktpreis keinesfalls am Schreibtisch aufgrund der Eckdaten einer Immobilie ermittelt werden kann.
Der persönliche Termin am Objekt ist für uns wesentlich, eine conditio sine qua non, um seriös zu bewerten.
Der Käufer, der den ermittelten Preis schließlich bezahlen wird, wird bei seiner Kaufentscheidung auch „weiche“ Faktoren in seine Überlegung, ob ein Angebot fair und akzeptabel ist, einbeziehen.
Diese weichen Faktoren sind durchaus auch irrational und emotional – die Fragen, wie das Objekt wirkt, ob es subjektiv „schön“ ist, wie lange seine Suche schon dauert, ob die Ausstattung zeitgemäß ist, welche Himmelsausrichtung Gärten und Balkone haben, spielen eine große Rolle für den Käufer. Diese Faktoren sind aber kaum in konkrete Zahlen zu fassen.
Da wir unsere Kunden gut kennen, wissen wir aber zum Glück, wie wir bei der Marktpreis-Ermittlung die mathematisch errechneten Werte mit den emotionalen Faktoren verknüpfen müssen.
Gerne ermitteln für Sie den Marktwert Ihrer Immobilie im Großraum Bochum.
Anhand der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten zum Objekt ermitteln wir mittels der Verfahren Vergleichswert / Ertragswert / Sachwert den jeweiligen für das Objekt am besten zutreffenden Wert. Diesen Wert korrigieren wir um einen Marktwertfaktor gemäß persönlicher Einschätzung vor Ort, um so den Marktwert Ihrer Immobilie zu ermitteln.
Die Objektarten, für die wir diese Wertermittlung anbieten, sind
Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Wohn- und Geschäftshäuser, unbebaute Grundstücke (privat und gewerblich zu nutzen).
Die Wertermittlung erfolgt aufgrund der Angaben des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen. Wir müssen jedoch auf den Ausschluss jeder Verbindlichkeit und – soweit rechtlich zulässig – der Haftung aus §§ 276, 278 BGB hinweisen.
Rein vorsorglich und klarstellend weisen wir auch darauf hin, dass wir keine öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind und es sich bei den hier angebotenen Wertermittlungen und Marktpreiseinschätzungen nicht um Wertgutachten handelt.
Wir bieten Ihnen an, von unserer langjährigen erfolgreichen Arbeit als Makler am lokalen Immobilienmarkt und der daraus folgenden Marktkenntnis zu profitieren….
„Den Verkauf unseres Einfamilienhauses hat Herr Stobbe mit seiner Mannschaft prima über die Bühne gebracht – Danke für die nette Beratung und verantwortungsvolle Abwicklung des Verkaufs. Gut, dass wir bei Ihnen gelandet sind…“
– Sonja Gluck –